Informationen zum Coronavirus


Angesichts der sehr dynamischen Entwicklung der Ausbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2 und COVID-19) weltweit, aber auch in Deutschland, herrscht verständlicher Weise auch Verunsicherung in Bezug auf Urlaub und Reisen. Aus diesem Grund möchten wir Sie über die aktuelle Situation informieren.

 

Die Maßnahmen zur Eindämmung und Bekämpfung der Verbreitung des Coronavirus wurden seitens der Behörden anfangs stark ausgeweitet, mittlerweile jedoch zu großen Teilen gelockert. Der Schutz der Bevölkerung, der MitarbeiterInnen der touristischen Betriebe des Landes und der Gäste aus aller Welt hat oberste Priorität.

 

Der Freistaat Sachsen hat diverse Allgemeinverfügungen erlassen, die viele Maßnahmen enthalten, um die weitere Verbreitung des Virus einzudämmen. Diese gelten zunächst bis einschließlich 02. November 2020.

Die bisher geltende Corona-Schutz-Verordnung wurde durch die neue Sächsische Corona-Schutz-Verordnung (SächsCoronaSchVO) vom 29. September 2020 abgelöst. Demnach gelten ab dem 01. Oktober 2020 weitere gelockerte Beschränkungen im öffentlichen Leben des Freistaates.

Die Verordnung ermöglicht weiterhin u. a. die Öffnung, die Nutzung und den Besuch von Einrichtungen mit Publikumsverkehr, Dienstleistern, Handwerksbetrieben, Gaststätten, Beherbergungsstätten, Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens, Sportstätten sowie die Durchführung von Veranstaltungen. Diese Erlaubnis ist an die Einhaltung von Hygieneregeln und die Durchsetzung von Hygienekonzepten gebunden. Der Wiederbetrieb von z. B. Bädern, Thermen, Saunen, Freizeitparks, Messen und Kultureinrichtungen steht unter Genehmigungsvorbehalt von Hygienekonzepten durch die zuständigen kommunalen Behörden. 

Bestehen bleibt die allgemeine Vorschrift, die physischen sozialen Kontakte zu minimieren, einen Mindestabstand von 1,50 Meter zu anderen Menschen einzuhalten, im Nahverkehr, im Einzelhandel und in weiteren konkret bestimmten Institutionen eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen und die allgemeinen Hygieneregeln einzuhalten, um eine Ansteckung mit dem neuartigen Coronavirus Sars-CoV-2 zu verhindern.

Gemäß der Verordnung sind private Zusammenkünfte im eigenen Wohnumfeld ohne Begrenzung der Personenanzahl erlaubt. Zusammenkünfte und Ansammlungen im öffentlichen Raum sind nur zulässig allein und mit den Angehörigen des eigenen Hausstandes, in Begleitung der Partnerin oder des Partners, mit Personen, für die ein Sorge- oder Umgangsrecht besteht, und mit Angehörigen eines weiteren Hausstandes oder mit bis zu zehn weiteren Personen.

Ferienlager mit entsprechenden Hygienekonzepten sind möglich. Weihnachtsmärkte, Jahrmärkte und Volksfeste werden mit einem genehmigten Hygienekonzept erlaubt. Zudem dürfen Groß- und Sportveranstaltungen mit mehr als 1.000 Besuchern stattfinden, wenn eine datenschutzkonforme und datensparsame Kontaktverfolgung möglich ist und ein genehmigtes, auf die Veranstaltungsart bezogenes Hygienekonzept vorliegt. Ab 20 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen vor Beginn der Veranstaltung sind Groß- und Sportveranstaltungen ohne weitere behördliche Entscheidung untersagt.

Untersagt bleiben weiterhin u.a. die Öffnung von Diskotheken, Tanzlustbarkeiten in geschlossenen Räumen sowie Dampfbädern und Dampfsaunen.

Die Verordnung tritt mit Ablauf des 02. November 2020 außer Kraft. Ausnahme ist § 4a der mit Ablauf des 6. Januar 2021 außer Kraft tritt.

 

Zum zentralen Internetportal des Freistaates Sachsen, welches aktuelle Informationen und Hinweise der Landesregierung zum Coronavirus bündelt, gelangen Sie auf dieser Seite:
Informationen des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

 

Tagesaktuelle Informationen finden Sie auch auf dem Corona-Kompass des Landestourismusverbandes Sachsen e.V.:

Corona-Kompass Tourismus des Landestourismusverbandes Sachsen

 

Leistungsträger können sich für allgemeine Informationen, zur speziellen Beratung sowie mit allen generellen Fragen zur Bewältigung der Krise an die "Hotline Gastgewerbe & Tourismus" des DEHOGA Sachsen e.V. und LTV Sachsen e.V. wenden. Die Hotline ist täglich von 9.00 - 18.00 Uhr unter 0351 850 322 50 für Sie erreichbar.

 

Zudem haben wir Ihnen im Folgenden weitere Links mit wichtigen Inhalten rund um das Thema Coronavirus zusammengestellt:

 

allgemeine Informationen

Antworten des Robert-Koch-Instituts zu häufig gestellten Fragen

Allgemeinverfügung Anordnung von Hygieneauflagen (Stand: 29. September 2020)

Sächsische Corona-Quarantäne-Verordnung (SächsCoronaQuarVO) (Stand: 29. September 2020)

Änderungsverordnung zur SächsCoronaQuarVO (Stand: 29. September 2020)

Corona-Navigator des Kompetenzzentrum Tourismus des Bundes

Tourismus-Wegweiser des Kompetenzzentrum Tourismus des Bundes

Aktuelle Informationen der Deutschen Zentrale für Tourismus zum Coronavirus

dwif-Corona-Kompass

Online-Kommunikation in Zeiten von Corona - Checkliste für Tourismusbetriebe (zum Download)

DTV: Orientierungshilfe mit Checkliste zur Wiedereröffnung von Tourist-Informationen in Corona-Zeiten (Stand: 04. Juni 2020)

 

Informationen für Unternehmen, Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Hinweise des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr

Informationen und Unterstützung des Bundeswirtschaftsministeriums für Unternehmen (u. a. Corona-Hotline)

Aktuelle Informationen der Bundesregierung zum Coronavirus
Aktuelle Informationen zum Coronavirus der IHK Dresden

Bundesagentur für Arbeit - Informationen für Unternehmen zum Kurzarbeitergeld

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle - Förderung von Unternehmensberatung für KMU und Freiberufler

aktuelle Hilfen im Kurzüberblick

Förderung von Ausbildungsverhältnissen durch die Landesdirektion Sachsen

 

Informationen zu Zuschüssen und Förderungen zur Sicherung der Liquidität

Themenbereich »Steuern und Finanzen« des Coronavirus-Informationsportals der Sächsischen Staatsregierung

Formular für Rückzahlung der Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung

Bundesfinanzministerium: Corona-Steuerhilfegesetz

Fördermaßnahmen bei der Krisenbewältigung für sächsische Firmen (Stand: 23. März 2020)

Sparkassen Finanzgruppe - Checkliste zum Krisenmanagement für Unternehmen

KfW-Corona-Hilfe: Kredite für Unternehmen (KfW-Schnellkredit für Mittelstand)
Verordnung der Bundesregierung zur Kurzarbeit (Stand: 25. März 2020)

 

Informationen für Hotel- und Beherbergungsbetriebe
Informationen des Deutschen Tourismusverbandes zum Coronavirus

Coronavirus: Was Gastgeber und Urlauber jetzt wissen sollten

DEHOGA zu den Corona-Folgen im Gastgewerbe
Merkblatt des DEHOGA für Hotellerie und Gastronomie zum Coronavirus

DEHOGA FAQs Kurzarbeit - Coronavirus

DEHOGA Bundesverband - Muster, Aushänge, Checklisten

DEHOGA Sachsen - Checkliste Hygienekonzept (Stand: 12. Mai 2020)

DTV - Orientierungshilfe Schutz- und Hygienekonzepte

Lokalhelden Sachsen – Plattform für sächsische Gastronomen 

DTV - FAQ Rechtsfragen - Neustart im Deutschlandtourismus (Stand: 09. Oktober 2020; living document)

 

Diese Liste wird fortlaufend aktualisiert.

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